Hilco

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB und die Einheitsbedingungen liegen ausschließlich auf Deutsch vor; Übersetzungen werden nicht bereitgestellt. Verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung.

TDC Design KG (Vertrieb unter der Marke Hilco)
Von-Holzapfel-Straße 7
86497 Horgau, Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Augsburg, HRA 13460

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich, Einbeziehung der Einheitsbedingungen, Vorrang

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der TDC Design KG, Von-Holzapfel-Straße 7, 86497 Horgau — die unter der Marke „Hilco" vertreibt — (nachfolgend „Verkäufer") und dem Besteller (nachfolgend „Käufer"), soweit der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gegenüber Verbrauchern findet kein Verkauf statt.
  2. Ergänzend gelten die Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft (nachfolgend „Einheitsbedingungen" oder „EB") in der Fassung vom 01.01.2020 (herausgegeben vom Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. – textil+mode). Die Einheitsbedingungen werden hiermit ausdrücklich in den Vertrag einbezogen und sind Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.
  3. Der Verkäufer stellt dem Käufer den vollständigen Wortlaut der Einheitsbedingungen auf dieser Seite als PDF-Dokument dauerhaft zum Abruf bereit (siehe unten „Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft") und übersendet ihn auf Anfrage kostenlos in Textform. Mit der ersten Bestellung nach Zugänglichmachung erkennt der Käufer die Geltung der Einheitsbedingungen in der vorgenannten Fassung an.
  4. Vorrangklausel: Diese AGB regeln Abweichungen von den Einheitsbedingungen und ergänzen sie. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Einheitsbedingungen gehen die Regelungen dieser AGB den Einheitsbedingungen vor. Soweit diese AGB keine Regelung enthalten, gelten die Einheitsbedingungen; soweit auch diese keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  5. Es gelten ausschließlich diese AGB und die Einheitsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
  6. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB und den Einheitsbedingungen; maßgebend ist insoweit ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Verkäufers.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Alle Angebote des Verkäufers, einschließlich der in Lookbook, Bestellkatalog, Preislisten und im B2B-Portal genannten Preise, Mengen und Konditionen, sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Eine Bestellung des Käufers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch die Auslieferung der Ware zustande. Für Inhalt und Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung maßgeblich.
  3. Enthält die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler, ist der Verkäufer hieran nicht gebunden.
  4. Order-Perioden (Vororder): Bestellungen erfolgen innerhalb der vom Verkäufer bekannt gegebenen Order-Perioden. Die Ware wird nach Ablauf der jeweiligen Order-Periode (Bestellschluss) für die eingegangenen Bestellungen produziert bzw. disponiert. Liefertermine sind daher unverbindlich und ergeben sich aus dem Produktions- und Auslieferungszeitplan der jeweiligen Kollektion; der Verkäufer informiert über wesentliche Verzögerungen. Nach Bestellschluss ist eine Stornierung oder Änderung der Bestellung ausgeschlossen, da es sich um kundenbezogen disponierte bzw. gefertigte Ware handelt. Die Regelungen der Einheitsbedingungen zu Lieferfristen, Nachlieferungsfrist und höherer Gewalt (§§ 5, 6 EB) bleiben unberührt.
  5. Bestellung im B2B-Portal (elektronischer Geschäftsverkehr): Bestellungen werden über das B2B-Portal des Verkäufers abgegeben. § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) wird abbedungen, soweit gesetzlich zulässig. Der Käufer kann Eingaben vor Absenden der Bestellung im Warenkorb überprüfen und korrigieren. Bestellung und Rechnungen werden im B2B-Portal gespeichert und sind für den Käufer dort abrufbar; die Auftragsbestätigung erhält der Käufer per E-Mail. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Mindestbestellmenge

  1. Die Mindestbestellmenge beträgt 6 Meter pro Farbvariante, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
  2. Bestellungen unterhalb der Mindestbestellmenge kann der Verkäufer ablehnen oder auf die Mindestbestellmenge aufrunden; im letzteren Fall bedarf es der Zustimmung des Käufers.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise des Verkäufers. Alle Preise verstehen sich netto ab Werk (vgl. § 2 EB) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Fracht, Verpackung und etwaiger Nebenkosten in der jeweils geltenden Höhe.
  2. Es gelten die Zahlungsbedingungen des § 9 Ziff. 2 der Einheitsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Rechnungen sind danach zahlbar: innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung und Warenversand mit 4 % Eilskonto, ab dem 11. bis 30. Tag mit 2,25 % Skonto, ab dem 31. bis 60. Tag netto. Ab dem 61. Tag tritt Verzug nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ein.
  3. Fristbeginn: Die Zahlungsfristen und die Skontofrist beginnen mit dem späteren der beiden Ereignisse — Rechnungsstellung oder Warenversand (vgl. § 9 EB). Maßgeblich für die Wahrung der Fristen ist der Tag der vorbehaltlosen Gutschrift des Betrages auf einem Konto des Verkäufers, nicht der Tag der Zahlungsanweisung.
  4. Skonto wird nur auf den Netto-Warenwert gewährt, nicht auf Fracht, Verpackung, Umsatzsteuer oder sonstige Nebenkosten. Ein Skontoabzug setzt die vollständige Zahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages voraus.
  5. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen, solange ältere fällige Rechnungen des Käufers ganz oder teilweise offen sind.
  6. Zahlungen des Käufers werden stets auf die ältesten fälligen Forderungen verrechnet, unabhängig von einer abweichenden Tilgungsbestimmung des Käufers.
  7. Verzug: Zahlt der Käufer nicht innerhalb der Zahlungsfrist, kommt er ohne weitere Mahnung mit Ablauf des 30. Tages, mithin ab dem 31. Tag nach Fristbeginn gemäß Ziff. 3, in Verzug (§ 286 Abs. 2 BGB). Ab Verzugseintritt ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleibt vorbehalten.
  8. Zahlung durch Wechsel oder Scheck ist ausgeschlossen; es wird ausschließlich Zahlung durch Überweisung akzeptiert. § 9 Ziff. 3 der Einheitsbedingungen (Wechselzahlung) wird insoweit abbedungen.
  9. Eine Dekaden- oder Monatsregulierung findet nicht statt. § 9 Ziff. 4 und Ziff. 5 der Einheitsbedingungen werden ausdrücklich abbedungen; maßgeblich ist allein das Rechnungsdatum bzw. der Warenversand gemäß Ziff. 3.
  10. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich beeinträchtigt ist (insbesondere bei Zahlungsverzug), ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Die weitergehenden Rechte des Verkäufers nach § 10 der Einheitsbedingungen (Verzugsfolgen, Lieferstopp) bleiben unberührt.

§ 5 Mengentoleranz bei Meterware

  1. Produktions- und zuschnittbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu ± 10 % der je Position bestellten Menge gelten als vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar.
  2. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge zum vereinbarten Meterpreis. Die Abweichung gegenüber der bestellten Menge wird auf der Rechnung je Position transparent ausgewiesen (bestellte Menge / gelieferte Menge / berechnete Menge).
  3. Mehrlieferung: Liefert der Verkäufer mehr als die bestellte Menge zuzüglich der Toleranz nach Ziff. 1 (obere Toleranzgrenze), ist der Käufer berechtigt, die überschießende Mehrmenge innerhalb von 12 Kalendertagen nach Wareneingang zurückzuweisen. Weist er sie nicht fristgerecht zurück, gilt die Mehrmenge als angenommen und wird zum vereinbarten Meterpreis berechnet. Minderlieferung: Liefert der Verkäufer weniger als die bestellte Menge abzüglich der Toleranz nach Ziff. 1 (untere Toleranzgrenze), liegt eine nicht vertragsgemäße Minderlieferung vor; die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben insoweit unberührt.
  4. Die Mindestbestellmenge nach § 3 dieser AGB bleibt von der Mengentoleranz unberührt.

§ 6 Beschaffenheit der Ware, handelsübliche Toleranzen

  1. Die nachfolgenden Toleranzen konkretisieren die branchen- und handelsüblichen Abweichungen im Sinne von § 7 Ziff. 3 der Einheitsbedingungen. Abweichungen innerhalb dieser Toleranzen sind bei bedruckten und gefärbten Stoffen produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar:
    • Farbabweichungen bis zu der im textilen Großhandel branchenüblichen Toleranz (Richtwert ca. ΔE ≤ 3 bei instrumenteller Messung)
    • Rapportabweichungen bis ± 5 %
    • Gewichtstoleranz des Stoffes bis ± 5 %
    • Breitentoleranz bis ± 3 %
    • Längentoleranz bei Zuschnittware bis ± 3 %
  2. Farbverbindlichkeit kann nur nach schriftlicher Freigabe eines physischen Ausfallmusters durch den Käufer gewährleistet werden. Farbdarstellungen im Lookbook, auf der Website, im B2B-Portal oder in sonstigen digitalen Medien sind nicht farbverbindlich.
  3. Die angegebene Faserzusammensetzung (z. B. „95 % Baumwolle, 5 % Elasthan") unterliegt den gesetzlich zulässigen Toleranzen gemäß der EU-Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011.

§ 7 Mängelrüge und Gewährleistung

  1. Für die Untersuchungs- und Rügepflicht sowie die Mängelrechte gelten die Einheitsbedingungen (insbesondere § 7 EB) und im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften. Offene Mängel sind danach innerhalb von 12 Kalendertagen nach Wareneingang schriftlich zu rügen; nach Zuschnitt, Verarbeitung oder sonstiger Be-/Weiterverarbeitung der Ware sind Mängelrügen ausgeschlossen, soweit sich der Mangel bereits vor der Verarbeitung gezeigt hatte oder erkennbar war.
  2. Ergänzend gilt § 6 dieser AGB: Abweichungen innerhalb der dort genannten Toleranzen sind keine Mängel und daher nicht rügefähig.
  3. Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Verkäufer nach den Einheitsbedingungen bzw. den gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung. Angeschnittene oder bereits verarbeitete Ware ist von der Rückgabe ausgeschlossen, soweit der Mangel vor dem Zuschnitt/der Verarbeitung erkennbar war.

§ 8 Haftung

  1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die unter die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz fallen, ferner bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei Übernahme einer Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und mittelbare Schäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Verkäufers.

§ 9 Muster und Proben

  1. Kostenlos zur Verfügung gestellte Muster und Farbkarten verbleiben im Eigentum des Verkäufers und sind auf Verlangen zurückzugeben.
  2. Muster dienen ausschließlich der Qualitäts- und Farbbeurteilung. Abweichungen zwischen Muster und Lieferware sind im Rahmen der Toleranzen des § 6 dieser AGB zulässig und stellen keinen Mangel dar.

§ 10 Urheber- und Designrechte

  1. Alle vom Verkäufer vertriebenen Stoffdesigns und -muster sind urheber- und/oder designrechtlich geschützt. Eine Reproduktion, Nachahmung oder gewerbliche Verwertung der Designs außerhalb des Weiterverkaufs der Ware ist untersagt.
  2. Der Käufer erwirbt mit dem Kauf das Recht, die Ware im Rahmen seines üblichen Geschäftsbetriebs weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten. Er darf Produktabbildungen des Verkäufers zur Bewerbung der Ware in seinem Sortiment verwenden, sofern die Marke Hilco bzw. der Verkäufer als Quelle erkennbar bleibt.

§ 11 Vertraulichkeit und Preisgeheimhaltung

  1. Lookbooks, Mustersammlungen, Preislisten und sonstige Verkaufs- und Portalunterlagen sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, die nicht zum Kundenkreis des Käufers gehören.
  2. Insbesondere dürfen die Einkaufspreise des Käufers nicht öffentlich — etwa online, in Werbung oder gegenüber Wettbewerbern — kommuniziert werden, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 12 Datenschutz

  1. Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers ausschließlich im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
  2. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Verkäufers.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Augsburg, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen. Ergänzend gilt § 3 der Einheitsbedingungen: Danach ist der Kläger auch berechtigt, am Sitz der für den Verkäufer zuständigen Fach- oder Kartellorganisation zu klagen. Diese ist die Konvention der deutschen Maschen-Industrie e. V., c/o Gesamtverband der deutschen Maschen-Industrie e. V. (Gesamtmasche), Ulmer Str. 300, 70327 Stuttgart.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Einheitsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Vorrang individueller Vereinbarungen nach § 1 Ziff. 6 bleibt unberührt.

Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft (Fassung 01.01.2020)

Ergänzend zu diesen AGB gelten die Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft in der Fassung vom 01.01.2020 (herausgegeben vom Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. – textil+mode). Sie stehen hier als PDF zum Abruf bereit und werden auf Anfrage kostenlos in Textform übersandt.

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